Wir ermöglichen unseren Patientinnen und Patienten in unserem gut ausgestatteten Trainingsraum die Durchführung einer Medizinischen Trainingstherapie.

Förderung durch Krankenkassen

Krankengymnastik am Gerät (KGG) bzw. Medizinische Trainingstherapie (MTT) wird bei ärztlicher Verordnung durch die gesetzliche Krankenversicherung, die private Krankenversicherung und die Beihilfe übernommen. Sprechen Sie uns dazu einfach an.